Verwaltungsrecht

Der Staat, seine Bundesländer und die Gemeinden bedürfen einer brauchbaren und umfassenden Organisation, damit alles funktioniert. Das Verwaltungsrecht bedeutet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Tätigkeit dieser öffentlichen Organisation regeln. Dabei gibt es allgemeingültige Normen und besondere Rechtsvorschriften. Die besonderen umfassen zum Beispiel das Polizeirecht, Baurecht, Gemeinderecht, Wehrrecht, Beamtenrecht, Gewerberecht, Schulrecht sowie das Wege- und Wasserrecht.

Versteigerungsrecht

Das Versteigerungsrecht beschäftigt sich mit den formalen Vorgaben einer Zwangsversteigerung. Es besagt, welches Gericht für die Zwangsversteigerung zuständig ist und wie eine solche durchzuführen ist. Eine gesetzliche Grundlage bietet das Zwangsversteigerungsgesetz in Anlehnung an die Vorschriften der Zivilprozessordnung. Das Versteigerungsrecht gibt eine sehr präzise Vorgehensweise vor, die mit der Anordnung der Versteigerung beginnt, auf die der Versteigerungstermin folgt. Hat der Ersteigende für sein Gebot den Zuschlag erhalten, dann wird der Erlös unter den Gläubigern verteilt und ein Mehrerlös an den Schuldner ausgekehrt.

Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich ist der bei der Ehescheidung vor Ausspruch der Scheidung durch das Familiengericht durchzuführende Ausgleich zwischen den Anwartschaften der Ehegatten auf eine voneinander unabhängige Versorgung wegen Alters-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Er beruht auf dem Grundgedanken, dass die während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche aus der Leistung beider Ehegatten resultieren. Der Versorgungsausgleich erfolgt in der Weise, dass nach Ermittlung von Art und Höhe der jeweiligen Versorgungstitel beider Ehegatten (Renten, Pensionen) der Ehegatte mit den werthöheren Anwartschaften als Ausgleich die Hälfte des Wertunterschiedes an den anderen Ehegatten zu übertragen hat.

Vermögensdelikte

Die Vermögensdelikte schützen anders als die Eigentumsdelikte das Vermögen als solches (Untreue, Veruntreuung von Arbeitsentgelt etc.).

Vergewaltigung

Wenn eine Person eine andere unter Drohung oder Ausnutzen einer Zwangslage dazu nötigt, sexuelle Handlungen an sich vornehmen und dulden zu lassen oder solche vorzunehmen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, dann ist das eine Vergewaltigung. Solche Handlungen sind verboten und stehen unter Strafe.

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