Vergaberecht

Es gibt Angelegenheiten, die liegen im Aufgabenbereich der öffentlichen Hand. Wenn diese nun gewisse Dinge regeln will, bedarf sie der Hilfe privater Unternehmen und hat im Übrigen lediglich begrenzte Mittel zur Verfügung. Das Vergaberecht regelt dieses Dilemma. Zum einen bestimmt es, in welcher Höhe öffentliche Gelder für bestimmte Angelegenheiten zur Verfügung stehen. Zum anderen gibt es auch Richtlinien dafür vor, wie unter den möglichen privaten Beauftragten derjenige herausgefiltert wird, der schlussendlich den öffentlichen Auftrag ausführen darf. Die bekannteste Methode ist die Ausschreibung eines Auftrages, so dass sich Firmen auf diese bewerben müssen. Aus den Bewerbungen wird dann die am besten geeignete Firma ausgewählt.

Verdeckte Ermittler

Die verdeckten Ermittler sind von den V-Leuten zu unterscheiden. Es handelt sich hier um Mitglieder der Ermittlungsbehörden, die im Untergrund unter falscher Identität arbeiten. Die V-Leute dagegen sind Personen aus der „Szene“, die den Ermittlungsbehörden Informationen zuspielen.

Verbraucherkreditgesetz

Das Verbraucherkreditgesetz sollte einen besonderen Verbraucherschutz für Kreditverträge zwischen Banken und Verbrauchern bieten. Der Schutz umfasst dabei alle Benachteiligungen im Wirtschaftsverkehr. Allerdings existiert das Verbraucherkreditgesetz als solches nicht mehr eigenständig. Es wurde aufgrund des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes beginnend mit dem 1. Januar 2002 in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen. Der Sinn und Zweck der verbraucherschützenden Normen ist aber nach wie vor der gleiche.

unverzüglich

Unter „unverzüglich“ versteht man im juristischen Sinne „ohne schuldhaftes Zögern“.

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