von admin | Jan 26, 2024 | Allgemein
Es gibt nur wenige Länder, in denen so genannte harte Drogen legal sind. Da es aber genügend Konsumenten gibt, die Drogen erwerben möchten oder aufgrund einer Sucht eventuell sogar müssen, werden die Drogen in die Länder geschmuggelt. Damit will man unentdeckt bleiben und einer Bestrafung für den Handel entgehen. Geschmuggelt wird an den entsprechenden Landesgrenzen. Um diese gesetzwidrigen, aber leider häufig vorkommenden Handlungen einzudämmen, sind Zollbeamte an den Grenzen ständig damit beschäftigt, Schmuggler ausfindig zu machen und ihnen das Handwerk zu legen.
von admin | Jan 26, 2024 | Allgemein
Drogenhandel ist der Erwerb und Handel von Betäubungsmitteln und unterfällt oft der organisierten Kriminalität.
von admin | Jan 26, 2024 | Allgemein
Unter Drittschadensliquidation versteht man die Lösung eines im Bereich des Schadensrecht auftretenden Problems. Es kann nämlich vorkommen, dass Schaden und Ersatzanspruch im Dreipersonenverhältnis auseinander fallen können. So ist es möglich, dass jemand einen Schaden gegenüber einem Dritten hat, jedoch keinen Ersatzanspruch gegen ihn geltend machen kann. Der andere hingegen hat einen Ersatzanspruch, jedoch keinen Schaden. Die allgemeinen Voraussetzungen für die Drittschadensliquidation sind:
1. Der Schaden liegt nicht beim Anspruchsinhaber.
2. Der Geschädigte hat keinen Anspruch.
3. Zufällige Verlagerung des Schadens vom Anspruchsinhaber auf den Geschädigten.
Dieses Ergebnis wird dadurch korrigiert, dass der Geschädigte von dem Anspruchsinhaber Abtretung seines Schadensersatzanspruches verlangen kann.
von admin | Jan 26, 2024 | Allgemein
Distanzdelikte liegen vor, wenn etwa die Handlung in Deutschland vorgenommen wird, der Erfolg aber in einem anderen Land eintritt.
von admin | Jan 26, 2024 | Allgemein
Der Dissens ist in den §§ 154f BGB geregelt. Man unterscheidet zwischen dem offenen und dem versteckten Dissens. Ein offener Dissens liegt vor, wenn sich die Parteien über einen Punkt noch nicht geeinigt haben, sie aber grundsätzlich bereit sind einen gegenseitigen Vertrag abzuschließen. Über diesen ist also noch keine Einigung getroffen worden. Das Gesetz stellt eine Vermutung auf, dass im Zweifel dann der Vertrag noch nicht geschlossen wurde. Beim versteckten Dissens hingegen, gehen beide Parteien davon aus, dass sie sich bereits vollständig geeinigt haben, eine vollständige Einigung jedoch in Wirklichkeit noch nicht gegeben ist. Hier sagt das Gesetz, dass der Vertrag gilt, wenn anzunehmen ist, dass die Parteien den Vertrag auch so geschlossen hätten.