Beiordnungsantrag

Unter Beiordnungsantrag versteht man z.B. den Antrag der Staatsanwaltschaft zur Beiordnung eines Pflichtverteidiger

Beendeter Versuch

Die Abgrenzung zwischen beendeten Versuch und unbeendeten Versuch ist für den Rücktritt gem. § 24 StGB wichtig. Ein beendeter Versuch liegt vor, wenn der Täter davon ausgeht alles getan zu haben, was zum Erfolgseintritt erforderlich ist. Es bestimmt sich also nach der subjektiven Sicht des Täters, wann ein Versuch beendet ist und wann nicht. Eine Vollendung der Tat ist nicht eingetreten.

Bedingter Vorsatz

Unter bedingtem Vorsatz versteht man, dass der Straftäter den naheliegenden Erfolg (ernstlich) für möglich hält. Er erkennt eine nahe Gefahr. Der Täter billigt den Erfolg („Na, wenn schon“) Man spricht von billigendes in Kauf nehmen des Erfolges (so die h.M.) Im Gegensatz dagegen steht der Begriff der bewussten Fahrlässigkeit, wonach der Täter ernsthaft auf das Ausbleiben des Erfolges vertraut. Wann bedingter Vorsatz im Einzelnen gegeben ist, ist bis heute strittig.

Baurecht

Das Baurecht ist das subjektive Recht eines jeden Staatsbürgers zu bauen. Dabei gilt der Grundsatz der Baufreiheit. Allerdings muss sich auch ein Bauherr an gewisse bauliche Regeln halten. So darf er nicht willkürlich überall und alles bauen, was ihm in den Sinn kommt. Er bedarf unter Umständen einer vorherigen Baugenehmigung, die vom Umfang seines Vorhabens und von dem Zweck des Grundstückes abhängt, auf das er sein Vorhaben errichten will.

Bankkonto Schweiz im Erbfall

Ein Bankkonto in der Schweiz kann im Erbfall Probleme aufweisen, wenn es sich um Schwarzgeld handelt – oder dies zumindest möglich ist.
Anwendbar ist zunächst deutsches Erbrecht, allerdings gilt im Verhältnis zur Bank schweizerisches Recht (die Bank wird daher das Geld zunächst einfrieren, bis sich die Erben gemeldet haben). Ist den Erben das Bankinstiutut nicht bekannt, können Sie über einen ebenfalls vom Expertennotruf vermittelten Spezialisten suchen lassen. Dem Erben steht ein Auskunftsrecht gegenüber der jeweiligen Bank zu.
Die Erben machen sich wegen Steuerhinterziehung strafbar, wenn sie auf diesem Wege gefundenes Schwarzgeld nicht angeben. Geben Sie es an, so wird vom ererbten Auslandsvermögen oft nichts mehr übrig bleiben (rückwirkende Verzinsung etc.).
Auch unter diesem Gesichtspunkt ist daher die Hinzuziehung eines Experten für den Problemkreis „Bankkonto Schweiz Erbfall“ (nicht des Bankers / nicht des Steuerberaters, der sich ansonsten selbst strafbar macht, sondern eines der anwaltlichen Schweigepflicht unterliegenden Spezialisten) unumgänglich.

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