Strafrecht


Das Strafrecht teilt sich in vielfältige Straftatbestände auf, vgl. Insolvenzverschleppung, Mord, Totschlag, Diebstahl, Freiheitsberaubung etc. Man unterscheidet zwischen dem Allgemeinen und dem Besonderen Teil des Strafrechts.

Strafprozessrecht

Das Strafprozessrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen bzgl. des formalen Ablaufs eines Strafverfahrens. Der Strafprozess, immer aus den großen Schritten Ermittlungsverfahren, Eröffnungsverfahren und Hauptverhandlung bestehend, wird mittels der Strafprozessordnung (StPO) geführt.

Strafbefehl

Mit dem Strafbefehl können Fälle der leichteren Kriminalität durch ein schriftliches Verfahren abgewickelt werden. Der Beschuldigte hat jedoch zwei Wochen nach Zustellung das Recht Einspruch einzulegen.

Strafanzeige

Mit der Strafanzeige wird ein -nach Meinung des Anzeigenden- strafrechtlich relevanter Sachverhalt an die Ermittlungsbehörden, d.h. Polizei, Staatsanwaltschaft oder Amtsgericht, kommuniziert.

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