Abhanden kommen einer Sache im Sinne von § 935 BGB

Eine Sache ist dann abhanden gekommen, wenn sie dem unmittelbaren Besitzer unfreiwillig verlustig wird. Dies ist wichtig für einen eventuellen gutgläubigen Erwerb. Denn an abhanden gekommenen Sachen ist ein gutgläubiger Erwerb nicht möglich! Zu beachten ist noch der § 935 II BGB, wonach dies auf Geld, Inhaberpapiere sowie auf Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerung veräußert werden, keine Anwendung findet.

Abgabenrecht

Das Abgabenrecht beschreibt alle Geldleistungen, die der Staat vom Bürger verlangen kann. Zu diesen Leistungen zählen neben den Steuern auch Gebühren und Beiträge. Während Steuern jedoch ohne die Erbringung einer Gegenleistung des Staates zu zahlen sind, werden Gebühren für eine bestimmte öffentliche Leistung erbracht. Eine solche Leistung kann zum Beispiel die Müllabfuhr sein. Beiträge werden dagegen dafür erhoben, dass der Bürger die Möglichkeit hat, eine öffentliche Einrichtung zu nutzen. Ob er es letztlich wirklich tut, bleibt ihm überlassen und ist für die Erhebung belanglos. Die Erhebung von Steuern ist in der Abgabenordnung gesetzlich geregelt, alle sonstigen öffentlichen Abgaben finden sich in eigenständigen gesetzlichen Regelungen.

Abfindung

Eine Abfindung ist eine einmalige Leistung zur Abgeltung von Rechtsansprüchen meist in Form einer Geldzahlung oder der Überlassung von Vermögensgegenständen. Zum Teil sind Voraussetzungen und Inhalt eines Abfindungsanspruchs gesetzlich geregelt; ansonsten können Abfindungen frei vereinbart werden.

Aberratio ictus

Als Aberratio ictus (lat. ‚Fehlgehen des Hiebes‘) wird im Strafrecht das Fehlgehen einer Tat bezeichnet. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn der Täter das Opfer A anvisiert, jedoch das Opfer B trifft. Insbesondere erscheint manchmal die Abgrenzung zum error in persona vel objecto (Erklärung siehe dort) schwierig. Strafrechtlich wird der Täter nach überwiegender Ansicht nach einem Versuch am anvisierten Ziel und wegen Fahrlässigkeit (soweit hier eine Strafbarkeit existiert) am getroffenen Ziel verurteilt.

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