Sachenrecht

Das Sachenrecht ist dasjenige Gebiet des Bürgerlichen Rechts, das die Rechtsverhältnisse an Sachen betrifft. Eine Sache ist jeder körperliche Gegenstand. Demnach klärt das Sachenrecht das Eigentum und den Besitz an körperlichen Gegenständen. Gesetzlich normiert ist es im 3. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches, in den §§ 854 bis 1296.

Sabotageschutz

Den Sabotageschutz verwirklicht das Bundesamt für Verfassungsschutz durch die Kontrolle von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebens- und verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind.

Sabotage

Nicht selten findet Sabotage in Unternehmen statt, um Wettbewerber zu begünstigen. Unter Sabotage versteht man die mutwillige Beschädigung / Ausserfunktionsetzung wichtiger (meist technischer) Unternehmensbereiche.

Reverse Debt Equity Swap

Der Reverse Equity Swap wird häufig als Alternative zum Debt Equity Swap verstanden. Hier bringt der Gläubiger seine Forderungen in eine neu gegründete Zweckgesellschaft ein. Anschließend gliedert das Schuldnerunternehmen den Betrieb einschließlich Verbindlichkeiten auf die Zweckgesellschaft aus. Als Vorteil gegenüber dem Debt Equity Swap wird häufig angeführt, dass hier keine Kapitalanteile des Schuldnerunternehmens übertragen werden, wodurch die Verlust- und Zinsvorträge nicht gefährdet werden sollen. Auch entsteht i.d.R. noch nicht einmal ein Sanierungsgewinn.

Rechtsanwalt

Ein Rechtsanwalt ist ein Jurist, der aufgrund seiner Zulassung durch die jeweilige Landesjustizverwaltung zur Wahrnehmung fremder Interessen als unabhängiges und freiberufliches Organ der Rechtspflege berufen ist. Der Rechtsanwalt wird für seinen Mandanten aufgrund eines zwischen ihnen geschlossenes Dienstverhältnis tätig. Dieses nennt man Mandat.

Realsplitting

Ist eine einkommenssteuerpflichtige Person einer anderen zur Leistung von Unterhalt verpflichtet, so hat sie durch die Unterhaltsleistung mitunter einen steuerlichen Vorteil. Dieser kann darin bestehen, die Unterhaltsleistung bei der Einkommenssteuer als Sonderausgabe vom Einkommen abzuziehen. Diese Möglichkeit nennt man Realsplitting. So kann im Kalenderjahr bis zu 13.805,00 EUR als Sonderausgabe abgezogen werden, wenn der Unterhaltsempfänger seine Zustimmung dazu erteilt.

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