Rauschgifthandel / Drogenhandel
Mit Rauschgifthandel oder Drogenhandel ist der meist organisierte Verkauf von Drogen gemeint. Das ist eine Straftat, die streng bestraft wird.
Mit Rauschgifthandel oder Drogenhandel ist der meist organisierte Verkauf von Drogen gemeint. Das ist eine Straftat, die streng bestraft wird.
Bei Plagiaten handelt es sich häufig um bau- und funktionsgleiche Nachbauten, die meistens preisgünstiger angeboten werden, aber Rechtsverletzungen beinhalten.
Der personelle Geheimschutz bedient sich hauptsächlich der Sicherheitsüberprüfung von Personen. Ein Beispiel ist das Bundesamt für Verfassungsschutz, das an der Überprüfung von Personen mitwirkt, die Zugang zu Verschlusssachen (Akten, elektronische Datensätzen sowie allen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse) haben.
Eine umsatzsteuerliche Organschaft liegt gem. § 2 II Nr. 1 S. 2 UStG vor, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen eines Organträgers eingegliedert ist. Organträger können nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen / Personenvereinigungen sein, wenn diese die eingegliederte Gesellschaft ihrem Willen unterwirft.
Organisiertes Verbrechen ist die Bezeichnung für den Zusammenschluss von Menschen zur Durchführung intensiv geplanter Straftaten sowie zum Teil international organisierter Verwertung der Tatbeute. Die Menschen, die sich am organisierten Verbrechen beteiligen, bilden eine kriminelle Vereinigung, die teilweise über die gesamte Erdkugel reicht und im Untergrund agiert. Die bekannteste Vereinigung ist die Mafia.
Der Opferanwalt vertritt die Interessen der Opfer von Straftaten. Der Begriff ist weit zu fassen und beginnt bei der Zeugenbeistandschaft, Nebenklage, Adhäsionsverfahren etc. über die Beitreibung von Forderungen nach dem Opferentschädigungsgesetz.
Oft ergeben sich indes auch später Anknüpfungspunkte, um Schadensersatz für Nachteile durchzusetzen, die aufgrund strafrechtlich relevanter Handlungen entstanden sind.
Genau genommen ist daher auch die Restitution im Zusammenhang mit der Raubkunstthematik unter die Rubrik der Tätigkeit als Opferanwalt zu fassen. Hier kooperieren die Opferanwälte mit entspr. Gemälde- und Kunstermittlern. http://www.kunstermittler.de