Masseverbindlichkeit / Insolvenzforderung

Gerade bei Steuerverbindlichkeiten ist zwischen Masseverbindlichkeit und Insolvenzforderung abzugrenzen. Es ist zu klären, ob die Steuerschuld bereits im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung begründet war. Hierbei kommt es auf den jeweiligen Lebenssachverhalt an. Vor Verfahrenseröffnung begründete Steuerforderungen sind Insolvenzforderungen, § 38 InsO und nur mit der Quote zu bedienen.

Lucrum ex negotio cum re

(lat.) „Gewinn aus dem Geschäft mit der Sache“, der nur in engen Ausnahmefällen des funktionsspezifischen Sachwerts ist.

Lebensmittelrecht

Lebensmittelrecht ist die Gesamtheit der Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsgefährdung durch nicht einwandfreie Lebensmittel und vor Täuschung durch nachgemachte oder verfälschte Lebensmittel. Außer den Lebensmitteln fallen auch noch weitere Stoffe unter den Begriff des Lebensmittelrechts, nämlich Zusatzstoffe wie Farben oder Konservierungsmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände wie zum Beispiel Lebensmittelverpackungen oder Spielzeuge. Das Lebensmittelrecht gibt vor, an welche Standards genießbare Erzeugnisse gebunden sind und sieht Strafen oder Bußgelder für den Verstoß gegen diese Standards vor.

Kunstermittler

Siehe Gemäldedetektiv:

Gemäldedetektive (auch Kunstdetektive / Kunstermittler genannt, vgl. http://www.gemäldedetektiv.de) ermitteln abhanden gekommene Kunstwerke, um diese den rechtmäßigen Eigentümern / deren Erben zu beschaffen.

Umgekehrt gibt es auch die Fälle, dass ein langjähriger gutgläubiger Besitzer des Kunstwerks zur Rückgabe an die alten Besitzer zwar generell bereit ist, aber -aufgrund der oft unklaren Rechts- und Sachlage (eine Ersitzung ist zumindest denkbar, auch kann bei jahrzehntelangem Besitz eine gewisse Legitimation nicht abgesprochen werden) zumindest eine Entschädigung wünscht. Da ein solches Vorgehen oft als Erpressung ausgelegt wird, muss hier mit viel Fingerspitzengefühl und anwaltlicher Begleitung vorgegangen werden. Häufig handelt es sich um Kunst, die während der Kriegswirren abhanden kam. Dabei muss es nicht zwangsläufig um Raubkunst gehen.

Alternativ führen Gemäldedetektive auch vor Erwerbsvorgängen für die Erwerber oder Auktionshäuser Recherchen über die Legitimation der Verkäuferseite durch.

Werden Kunstermittler eingeschaltet, handelt es sich meist um Kunstgegenstände im mindestens deutlich siebenstelligem Wertbereich.

Kunstdetektiv

Siehe Gemäldedetektiv:

Gemäldedetektive (auch Kunstdetektive / Kunstermittler genannt, vgl. http://www.gemäldedetektiv.de) ermitteln abhanden gekommene Kunstwerke, um diese den rechtmäßigen Eigentümern / deren Erben zu beschaffen.
Umgekehrt gibt es auch die Fälle, dass ein langjähriger gutgläubiger Besitzer des Kunstwerks zur Rückgabe an die alten Besitzer zwar generell bereit ist, aber -aufgrund der oft unklaren Rechts- und Sachlage (eine Ersitzung ist zumindest denkbar, auch kann bei jahrzehntelangem Besitz eine gewisse Legitimation nicht abgesprochen werden) zumindest eine Entschädigung wünscht. Da ein solches Vorgehen oft als Erpressung ausgelegt wird, muss hier mit viel Fingerspitzengefühl und anwaltlicher Begleitung vorgegangen werden. Häufig handelt es sich um Kunst, die während der Kriegswirren abhanden kam. Dabei muss es nicht zwangsläufig um Raubkunst gehen.
Alternativ führen Gemäldedetektive auch vor Erwerbsvorgängen für die Erwerber oder Auktionshäuser Recherchen über die Legitimation der Verkäuferseite durch.
Werden Kunstermittler eingeschaltet, handelt es sich meist um Kunstgegenstände im mindestens deutlich siebenstelligem Wertbereich.
 

Kriminaltechnisches Institut Jena e.V

Das Kriminaltechnische Institut Jena e.V. umfasst neben der Gutachten- / Sachverständigenkonsultation auch entspr. Fachseminare / Weiterbildung etc.

Das Themenspektrum reicht des Kriminaltechnischen Instituts reicht hierbei über Seminare zur Rechtsmedizin, Vernehmungsmethoden, Brandursachenermittlung bis zur Vernehmungspsychologie.
Die Kontaktdaten des Kriminaltechnischen Instituts Jena e.V. (http://www.ki-j.de) lauten:
 
24 Stunden: 03641 / 33 11 33

Zu normalen Bürozeiten:

Telefon:03641 / 35 68 68
Fax:03641 / 37 64 66
E-Mail:info@ki-j.de
Adresse:Steinweg 33
D-07743 Jena
Postanschrift:PF 100 431
07704 Jena
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