Wasserrecht

Wasserrecht nennt man die Gesamtheit aller rechtlichen Vorschriften, die sich auf die Gewässer, vor allem deren Schutz und Benutzung, beziehen. Hierzulande ist das Wasserrecht teils Bundes- und teils Landesrecht. Für die Durchführung der Gesetze sind unter anderem die Wasserwirtschaftsämter als Wasserbehörden zuständig.

Waffenrecht

Das Waffenrecht legt fest, was unter einer Waffe zu verstehen ist und welche Voraussetzungen bestehen müssen, damit man eine Waffe in Gebrauch nehmen darf. Für bestimmte Waffen braucht man zum Beispiel einen Waffenschein. Den kann man erwerben, wenn man ein rechtlich unbedenkliches Leben geführt hat und führt und dementsprechend zuverlässig ist. Besondere Bestimmungen gelten für Personen, die innerhalb ihrer Berufsausübung eine Waffe tragen und benutzen dürfen, z.B. Polizisten.

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht treffen Menschen für den Fall, dass sie zeitweise oder dauerhaft ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und dies von einem Arzt schriftlich attestiert wird. Dabei bevollmächtigt jemand eine andere Person, diese in allen persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten, soweit es gesetzlich zulässig ist, gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Die Versorgungsvollmacht berechtigt zur Vertretung in Fragen der medizinischen Versorgung und Behandlung soweit jemand selbst nicht imstande ist, darüber zu bestimmen. Die bevollmächtigte Person kann alle Verträge mit Kliniken, Alten- und Pflegeheimen oder Pflegediensten abschließen, einseitige Erklärungen abgeben und entgegennehmen und meinen Aufenthalt bestimmen. In vermögensrechtlichen Angelegenheiten umfasst die Vollmacht in der Regel die Verwaltung des Vermögens und der Einkünfte sowie die Besorgung aller laufenden Geschäfte. Hierzu gehören zum Beispiel die Abwicklung von Bankgeschäften oder die Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden, Versicherungen und der Krankenkassen. Häufig wird die Versorgungsvollmacht zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern geschlossen.

Verwertungsrecht

Das Verwertungsrecht ist ein Begriff aus dem Urheberrecht. Hat jemand etwas selbst geschaffen, so bezeichnet man ihn als Urheber. Auch nur diesem steht das Recht zu, sein eigenes Werk zu verwerten, ganz gleich in welcher Art und Weise er das tut. Zum einen Kann er sein Werk vervielfältigen oder verbreiten, zum anderen kann er es ausstellen. Diese Möglichkeiten sind Inbegriffe des Verwertungsrechts, das dem Urheber aufgrund der im Urheberrechtsgesetz normierten Regelungen zusteht.

Verwaltungsrecht

Der Staat, seine Bundesländer und die Gemeinden bedürfen einer brauchbaren und umfassenden Organisation, damit alles funktioniert. Das Verwaltungsrecht bedeutet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Tätigkeit dieser öffentlichen Organisation regeln. Dabei gibt es allgemeingültige Normen und besondere Rechtsvorschriften. Die besonderen umfassen zum Beispiel das Polizeirecht, Baurecht, Gemeinderecht, Wehrrecht, Beamtenrecht, Gewerberecht, Schulrecht sowie das Wege- und Wasserrecht.

Versteigerungsrecht

Das Versteigerungsrecht beschäftigt sich mit den formalen Vorgaben einer Zwangsversteigerung. Es besagt, welches Gericht für die Zwangsversteigerung zuständig ist und wie eine solche durchzuführen ist. Eine gesetzliche Grundlage bietet das Zwangsversteigerungsgesetz in Anlehnung an die Vorschriften der Zivilprozessordnung. Das Versteigerungsrecht gibt eine sehr präzise Vorgehensweise vor, die mit der Anordnung der Versteigerung beginnt, auf die der Versteigerungstermin folgt. Hat der Ersteigende für sein Gebot den Zuschlag erhalten, dann wird der Erlös unter den Gläubigern verteilt und ein Mehrerlös an den Schuldner ausgekehrt.

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