Europarecht

Dieses Rechtsgebiet umschreibt die zwischen den Europäischen Staaten eingegangenen, rechtlich normierten Verbindungen, die das Zusammenleben in der Europäischen Gemeinschaft regeln sollen. Man kann sich die Europäische Gemeinschaft also als eine Art größeres und umfassenderes Staatengebilde vorstellen, in dem ebenso rechtliche Vorgaben bestehen, wie für den im kleineren Rahmen zu sehenden Staat Deutschland beispielsweise. Für die Einhaltung der rechtlichen Grundsätze müssen die Europäischen Staaten sorgen. Wenn dies nicht geschieht, kann man sich an den Europäischen Gerichtshof wenden.

Europäischer Haftbefehl

Obwohl der Europäische Haftbefehl die Auslieferung innerhalb der Mitgliedsstaaten vereinfacht und verkürzt, werden nach der Rechtsprechung die Zulässigkeits-/ Bewilligungshindernisse sehr genau geprüft.
Obwohl der Europäische Haftbefehl ein Haftverfahren in Gang setzt, muss das deutsche Gericht während des laufenden Verfahrens nicht zwangsläufig inhaftieren. Oft übergeben die Staaten (obwohl sie dies nicht zwingend müssen) auch ihre eigenen Staatsbürger dennoch für ein Strafverfahren im Ausland – um diese dann zur Strafvollstreckung wieder ins eigene Land rückführen zu lassen.
Im Unterschied zum Auslieferungsverfahren gegenüber Nicht-EU-Staaten wird auf das Bewilligungsverfahren verzichtet, es findet eine direkte Zusammenarbeit der Justizbehörden ohne Inanspruchnahme des diplomatischen Weges statt. Es liegen verkürzte Übergabefristen vor. Auch wird das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von gerichtlichen und außergerichtlichen Entscheidungen durchgeführt: Wird ein EUHB in einem Mitgliedsstaat erlassen, ist er in jedem anderen Mitgliedsstaat zu vollstrecken – sofern nicht bestimmte Ablehnungsgründe greifen. Auf das Erfordernis einer beiderseitigen Strafbarkeit wird weitgehend verzichtet. Es werden Hilfsinstrumente und Hilfsorgane wie Eurojust, SIS, Europäisches Justizielles Netz eingebunden.

EU-Recht

EU-Recht bedeutet das Recht der Europäischen Union. Es gibt vor, an welche Vorgaben sich jeder einzelne Mitgliedstaat zu halten hat. Ebenso existieren gesetzliche Regelungen, die in die Rechtstaktik der Mitgliedstaaten weitestgehend zu integrieren sind. Damit will man annähernd gleiche rechtliche Voraussetzungen in den Mitgliedstaaten schaffen. Mit Eintritt in die EU verpflichten sich die Staaten dazu, sich an die Vorgaben zu halten.

EU-Insolvenz

Die Europäische Gemeinschaft legt für ihre Mitgliedstaaten fest, wie gut die jeweilige wirtschaftliche Lage des Staates sein muss und wie schlecht sie maximal sein darf. Kommt ein Land an diese Bestimmungen nicht heran, dann spricht man von EU-Insolvenz. Ist ein Staat derart hoch verschuldet, dass er die Vorgaben der EU keinesfalls wird erfüllen können, dann kann er auch nicht als Mitgliedstaat gelten.

Ersitzung

Die Ersitzung ist im § 937 BGB geregelt. Wer eine bewegliche Sache redliche Sache 10 Jahre lang im Eigenbesitz (872 BGB) gehabt hat, erwirbt das Eigentum. Dies hat jedoch keine sehr große Praxisrelevanz, dar das deutsche Recht schon den gutgläubigen Erwerb nach § 929, 932 BGB kennt. Es schadet also schon, wenn der Ersitzer bei Besitzerwerb grob fahrlässig nicht erkannt hat, dass er kein Eigentümer ist.

Eröffnungsbeschluss

Der Eröffnungsbeschluss steht am Anfang des so genannten Zwischenverfahrens und ist Prozessvoraussetzung für die Eröffnung des Hauptverfahrens. Liegt hinreichender Tatverdacht vor, wird mit dem Eröffnungsbeschluss das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen.

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