Arglist im Sinne des § 123 BGB

Mit Arglist handelt der Verkäufer, wenn er einen Mangel verschweigt, obwohl er ihn kennt oder mit seinem Vorhandensein rechnet und er weiß oder damit rechnet, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und bei dessen Kenntnis den Kauf nicht oder nur zu anderen Konditionen tätigen würden. Dolus evtl. reicht hierbei aus, die Anforderungen sind eher gering. Wichtig ist noch der § 123 II BGB wonach die Täuschung die ein Dritter verübt, nur dann dem Anfechtungsgegner zugerechnet werden kann, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Jedoch wird auch hier mit der Lagertheorie dem Verkäufer die Erklärungen seiner Angestellten zugerechnet, da sie im Lager des Verkäufers stehen, auch wenn er die konkrete Täuschung nicht kannte.

Architektenrecht

Ein Architekt ist ein Baufachmann, der Bauwerke entwirft, Baupläne ausarbeitet und deren Ausführung überwacht. Er verrichtet seine Tätigkeit als so genannter Freiberufler. Als solcher unterliegt er ganz bestimmten Rechten und Pflichten, die er zu erfüllen hat. Diese Rechte und Pflichten regelt das Architektenrecht. Da es allerdings kein einheitliches Gesetz für die Tätigkeit des Architekten gibt, finden sich diverse Regelungen in verschiedenen Normierungen. So finden hauptsächlich Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch sowie die Honorarordnung der Architekten und Ingenieure Anwendung. Unter bestimmten Umständen kann der Architekt auch in Haftung genommen werden, wenn er absichtlich einen Auftrag nicht sachgemäß ausführt oder vertraglich geschuldete Pflichten nicht erfüllt. Die Aufsicht über die Architekten wird von der Architektenkammer wahrgenommen.

Anwartschaftsrecht

Dieses Recht ist nicht im BGB definiert bzw. überhaupt niedergeschrieben. Der Bundesgerichtshof definiert das Anwartschaftsrecht wie folgt:

Von dem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechts, müssen schon so viele Erfordernisse erfüllt sein, dass der Veräußerer die Rechtsposition des Erwerbers nicht mehr durch einseitige Erklärung zerstören kann. Oft wird es auch als Wesensgleiches Minus zum Vollrecht beschrieben. Ein schönes Beispiel hierfür, ist der Verkauf einer Sache unter Eigentumsvorbehalt, bei dem der Käufer die Kaufsache in Raten abbezahlt. Hier erlangt der Käufer mit der Zahlung jeder Rate ein Stück mehr vom Vollrecht, bis er irgendwann alle Raten abbezahlt hat und sich sein Anwartschaftsrecht in das Vollrecht umwandelt.

Anwaltssuche


Ist eine Person mit irgendeiner rechtlichen Lage konfrontiert, in der sie sich aber keinen Rat weiß und auch keine Vorstellung davon hat, was zu tun ist, dann kann sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Die Suche nach dem richtigen Anwalt kann dabei auf verschiedensten wegen geschehen: über Telefonbücher, die Gelben Seiten, Zeitungen und Zeitschriften oder das Internet.

Anwaltssuchdienst


Es gibt Einrichtungen, welche zwischen einem Rechtssuchenden und dem für dessen Rechtsproblem passenden Anwalt vermitteln. Dabei handelt es sich meist um eigens dafür eingerichtete Call-Center, die sämtliche bei ihnen gemeldete Anwälte ihrem Fachgebiet nach aufgelistet haben. Ruft man also die Service-Nummer an und schildert sein Rechtsproblem, wird man an einen passenden Rechtsanwalt weiterverwiesen

Anwaltsnotruf

Der Anwaltsnotruf vermittelt Rechtsanwälte, die in dringenden Fällen entweder sehr schnell oder auch ausserhalb der Bürozeiten erreichbar sind. Durch den Expertennotruf vermittelte Kanzleien arbeiten auf Basis von Vergütungsvereinbarungen und sind Experten auf dem jeweiligen Rechtsgebiet. Kosten für die Vermittlung fallen nicht an. Bei Rückruf des jeweiligen Rechtsanwalts rechnet dessen Kanzlei -auch bei einer kurzen telefonischen Information- die bis c.a. 190 EURO zzgl. MwSt zzgl. Auslagen gestaltete Erstberatungsgebühr ab. Wird der jeweilige Anwalt tätig, so wird er auf Wunsch einen Kostenvoranschlag abgeben – bei dessen Annahme die Erstberatungsgebühr entfällt.

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