Strafrecht


Das Strafrecht teilt sich in vielfältige Straftatbestände auf, vgl. Insolvenzverschleppung, Mord, Totschlag, Diebstahl, Freiheitsberaubung etc. Man unterscheidet zwischen dem Allgemeinen und dem Besonderen Teil des Strafrechts.

Strafprozessrecht

Das Strafprozessrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen bzgl. des formalen Ablaufs eines Strafverfahrens. Der Strafprozess, immer aus den großen Schritten Ermittlungsverfahren, Eröffnungsverfahren und Hauptverhandlung bestehend, wird mittels der Strafprozessordnung (StPO) geführt.

Strafbefehl

Mit dem Strafbefehl können Fälle der leichteren Kriminalität durch ein schriftliches Verfahren abgewickelt werden. Der Beschuldigte hat jedoch zwei Wochen nach Zustellung das Recht Einspruch einzulegen.

Strafanzeige

Mit der Strafanzeige wird ein -nach Meinung des Anzeigenden- strafrechtlich relevanter Sachverhalt an die Ermittlungsbehörden, d.h. Polizei, Staatsanwaltschaft oder Amtsgericht, kommuniziert.

Stiftung

Stiftung nennt man ein Sondervermögen, welches gemäß dem Willen eines Stifters selbständig verwaltet und zur Förderung eines bestimmten Zwecks verwendet wird. Zu unterscheiden sind selbständige, und unselbständige Stiftungen. Selbständige Stiftungen sind juristische Personen und damit rechtsfähig. Es gibt sie in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Ausgestaltung. Unselbständige Stiftungen hingegen sind nicht rechtsfähig und können somit nicht mit ihrem Handeln am öffentlichen Rechtsverkehr teilnehmen.

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