Im Zweifel für den Angeklagten / In dubio pro reo

Bedeutet im deutschen “ im Zweifel für den Angeklagten“. Dieser Grundsatz ist im Strafrecht verankert. Er besagt, dass im Zweifel für den Angeklagten entschieden werden muss, wenn sich eine Tatsache nicht restlos aufklären lässt. Demnach muss die Schuld zweifelsfrei bewiesen sein, damit ein Angeklagter verurteilt werden darf. Ist ein Richter nicht von der Schuld des Angeklagten voll überzeugt, ist eine Verurteilung ausgeschlossen. Interessanterweise ist dieser Grundsatz nicht im Strafgesetzbuch oder in der Strafprozessordnung normiert. Man leitet ihn aus dem Rechtsstaatsprinzip ab. Dieser Grundsatz gilt im materiellen Strafrecht uneingeschränkt. Er gilt auch für die Frage, ob auf den Angeklagten Jugendstrafrecht anzuwenden ist. „In dubio pro reo“ findet keine Anwendung auf rein prozessuale Fragen, wie etwa das Bestehen der Verhandlungsfähigkeit, das Recht zur Zeugnisverweigerung oder das Vorliegen eines Beweisverbots.

Hypothekenrecht

Nimmt ein Grundstückseigentümer einen Kredit bei einer Bank auf, dann kann er zur Sicherheit für die Geldforderung der Bank dieser eine Hypothek bestellen. Wie und in welcher Form das im Einzelnen Geschieht und welche Folgen sich daraus ergeben, regelt das Hypothekenrecht. Es findet sich in den §§ 1113 bis 1190 BGB. So sagt § 1147 BGB, dass die Bank als Forderungsgläubigerin sich durch Zwangsvollstreckung aus der Hypothek befriedigen kann, wenn der Gläubiger der Kreditforderung den Kredit nicht oder nicht rechtzeitig zurückzahlt.

Hypothek

Die Hypothek ist ein Sicherungsmittel von Forderungen. Die Hypothek belastet ein Grundstück. Aus ihr wird eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück bezahlt. Das wird als Belastung des Grundstücks bezeichnet. Die Zahlung erfolgt an denjenigen der ein Recht aus der Forderung hat. Die Hypothek besteht, im Gegensatz zur Grundschuld, nur in der Höhe der zu sichernden Forderung und hängt aufgrund ihrer Akzessorietät von der Forderung ab. Die Hypothek ist in den §§ 1113 ff BGB geregelt. Die Geldforderung muss bestimmt genug sein. Jedoch kann die Forderung auch bedingt sein oder erst in Zukunft entstehen. Das belastete Grundstück haftet dinglich, dass heißt der Eigentümer ist zur Duldung der Zwangsvollstreckung verpflichtet. Dies regelt § 1147 BGB. Die Hypothek kann als eine Sicherungshypothek oder als eine Verkehrshypothek bestellt werden. Eine Hypothek entsteht durch Einigung zwischen dem Forderungsgläubiger und dem Grundstückseigentümer und Eintragung in das Grundbuch. Die Eintragung des Grundbuches muss enthalten, den Namen des Gläubigers, den Betrag der Forderung sowie Angaben über Zinsen. Die Hypothek kann auch auf Dritte übertragen werden. Dies geschieht durch Abtretung der Forderung, die die Hypothek dann mitzieht. Zu beachten ist hier der § 1154 BGB. Dieser verlangt, dass zur Abtretung der Forderung die Erteilung der Abtretungserklärung in schriftlicher Form und Übergabe des Hypothekenbriefs erforderlich ist.

Honorarkonsul

Ein Honorarkonsul ist nicht wie der eigentliche Konsul ein Berufsbeamter, sondern ein Wahlkonsul. Er hat in der Regel auch nicht so weitgehende Befugnisse wie ein Berufskonsularbeamter.

Honorar

Unter Honorar versteht man die Vergütung für eine freiberufliche Tätigkeit. Das Wort entstammt dem lateinischen Wort „honorarium“, was soviel wie „Ehrengeschenk“ bedeutet. Zu den freien Berufen gehören die Berufe, die aufgrund besonderer Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art zum Gegenstand haben. Dazu zählen unter anderem die Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Künstler.

Das Honorar ist von folgenden Begriffen zu unterscheiden:

  1. Lohn Lohn erhält der Arbeitnehmer für seine Arbeit
  2. Besoldung Der Beamte erhält eine Besoldung für seine Arbeit
  3. Sold Sold steht einem Militärangehörigen zu
  4. Vergütung Die Vergütung eines Selbstständigen bei einem Werkvertrag
  5. Provision Die Provision erhält der Handelsvertreter für seine Arbeit

Wenn keine bestimmte Höhe des Honorars vereinbart wird, dann gilt die ortsübliche Höhe.

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