von admin | Jan 25, 2024 | Allgemein
Abtretung (auch Zession) ist im die Übertragung einer Forderung von dem Gläubiger („Zedent“ genannt) auf einen anderen („Zessionar“ genannt). Sie erfolgt durch einen Vertrag zwischen diesen beiden ohne Mitwirkung des Schuldners. Rechtstechnisch ist die Zession also eine personelle Änderung des Schuldverhältnisses auf Gläubigerseite. Der neue Gläubiger übernimmt die Rechte und Pflichten des bisherigen Gläubigers. Der Schuldner darf dem neuen Gläubiger alle Rechte entgegensetzen, die ihm gegenüber dem alten zustanden. Zum Beispiel darf er gegenüber dem neuen Gläubiger aufrechnen, falls er vor der Abtretung eine Forderung gegen den früheren Gläubiger hatte. Der Schuldner muss nur dann an den neuen Gläubiger leisten, wenn ihm dieser eine Abtretungsurkunde vorlegt oder wenn die Abtretung dem Schuldner vom bisherigen Gläubiger schriftlich angezeigt wird. Die Einhaltung einer bestimmten Form ist normalerweise nicht vorgeschrieben. Zweck der Zession ist es, Forderungen, die bereits als solche einen Vermögenswert darstellen, ähnlich wie körperliche Sachen in Umlauf bringen zu können.
von admin | Jan 25, 2024 | Allgemein
Unter Absehen von Strafe versteht man den Verzicht auf das Verhängen einer Strafe gegen einen Täter trotz feststehender Schuld. Dies ist insbesondere dann zulässig, wenn bei Fällen geringer Schuld den Täter selbst so schwere Folgen getroffen haben, dass er dadurch schon genug gestraft ist oder im Fall des Täter-Opfer-Ausgleichs bzw. Schadenswiedergutmachung. In beiden Fällen ist jedoch Voraussetzung, dass gegen den Täter nicht mehr als ein Jahr Freiheitsstrafe verhängt worden wäre. Bei verschiedenen Delikten ist das Absehen von Strafe darüber hinaus zulässig, wenn der Täter in tätiger Reue aus freien Stücken die Handlung aufgibt oder eine Strafverfolgung ermöglicht. Entsprechende Regelungen existieren für Hochverrat, strafbare Agententätigkeiten, Bildung einer kriminellen Vereinigung, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Uneidlicher Falschaussage und Meineid, Vorenthalten oder Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Brandstiftung, schwere Brandstiftung oder besonders schwere Brandstiftung, weitere gemeingefährliche Straftaten wie Explosions- und Strahlungsverbrechen, Verkehrsstraftaten und Umweltstraftaten. In einigen Fällen ist ein Absehen von Strafe vorgesehen, wenn den Täter nur ein geringer Schuldvorwurf trifft, etwa bei provozierendem Verhalten des Opfers. Wird von einer Bestrafung abgesehen, wird der Täter für straffrei erklärt. Er ist dann nicht vorbestraft.
von admin | Jan 25, 2024 | Allgemein
Die Abschlussvollmacht ist eine Vollmacht, die eine Person ermächtigt für den Vollmachtgeber in dessen Namen einen Vertrag abzuschließen.
von admin | Jan 25, 2024 | Allgemein
Die Abschlussprüfung (früher Bilanzprüfung) ist die für Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Kreditinstitute anderer Rechtsform und kommunale Eigenbetriebe gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des aus Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung bestehenden Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer). Die Abschlussprüfung soll die formale und sachliche Korrektheit der Angaben eines Unternehmens sicherstellen. Nach Abschluss der Prüfung ist den Geschäftsführern der Gesellschaft ein Prüfungsbericht vorzulegen. Die Abschlussprüfung kann auch freiwillig erfolgen.
von admin | Jan 25, 2024 | Allgemein
Die Zwangsmaßnahme der Abschiebung ist der behördliche Vollzug einer in einem rechtsstaatlichen Verfahren festgestellten Ausreisepflicht. Die Abschiebung ist das Zwangsmittel, mit der der unrechtmäßige Aufenthalt des Ausländers beendet wird. Wenn die Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbeendung vorliegen und hiergegen kein Rechtsschutz (Klage und/oder Eilantrag beim Verwaltungsgericht) mehr möglich ist, leitet die Ausländerbehörde nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylverfahrensgesetz die Abschiebung ein. Dieser geht in der Regel eine Ausreiseaufforderung mit einer Ausreisefrist voraus. Ist diese abgelaufen, darf die Behörde die Ausreise zwangsweise durchsetzen. Falls dies mit einer Freiheitsentziehung verbunden ist, nämlich wenn über die Ausweisung nicht sofort entschieden werden kann und eine Abschiebung ohne die Inhaftnahme wesentlich erschwert wird, benötigt die Behörde hierfür einen richterlichen Beschluss. Zur Sicherung der Abschiebung kommt es häufig zu einer Abschiebungshaft, während der die erforderlichen technischen Voraussetzungen zur Durchführung der Abschiebung geschaffen werden, d.h. Beschaffung der nötigen Reisedokumente und ggf. Zustimmung des Herkunftsstaates zur Rücknahme und Buchung eines Flugs. Mit der Abschiebung entsteht ein meist auf Antrag zeitlich befristetes Einreiseverbot. Die Kosten einer Abschiebung müssen in der Regel vor einer möglichen Wiedereinreise durch den Betroffenen bezahlt werden. Im Fall der illegalen Beschäftigung kann auch der Arbeitgeber bzw. im Fall der illegalen Einreise die Fluggesellschaft verpflichtet werden, die Kosten der Abschiebung zu tragen. Abschiebungshindernisse bestehen für politisch Verfolgte, also für anerkannte Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge und wenn dem Betroffenen im Heimatland die Folter oder Todesstrafe droht.