Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich ist der bei der Ehescheidung vor Ausspruch der Scheidung durch das Familiengericht durchzuführende Ausgleich zwischen den Anwartschaften der Ehegatten auf eine voneinander unabhängige Versorgung wegen Alters-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Er beruht auf dem Grundgedanken, dass die während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche aus der Leistung beider Ehegatten resultieren. Der Versorgungsausgleich erfolgt in der Weise, dass nach Ermittlung von Art und Höhe der jeweiligen Versorgungstitel beider Ehegatten (Renten, Pensionen) der Ehegatte mit den werthöheren Anwartschaften als Ausgleich die Hälfte des Wertunterschiedes an den anderen Ehegatten zu übertragen hat.

Vermögensdelikte

Die Vermögensdelikte schützen anders als die Eigentumsdelikte das Vermögen als solches (Untreue, Veruntreuung von Arbeitsentgelt etc.).

Vergewaltigung

Wenn eine Person eine andere unter Drohung oder Ausnutzen einer Zwangslage dazu nötigt, sexuelle Handlungen an sich vornehmen und dulden zu lassen oder solche vorzunehmen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, dann ist das eine Vergewaltigung. Solche Handlungen sind verboten und stehen unter Strafe.

Vergaberecht

Es gibt Angelegenheiten, die liegen im Aufgabenbereich der öffentlichen Hand. Wenn diese nun gewisse Dinge regeln will, bedarf sie der Hilfe privater Unternehmen und hat im Übrigen lediglich begrenzte Mittel zur Verfügung. Das Vergaberecht regelt dieses Dilemma. Zum einen bestimmt es, in welcher Höhe öffentliche Gelder für bestimmte Angelegenheiten zur Verfügung stehen. Zum anderen gibt es auch Richtlinien dafür vor, wie unter den möglichen privaten Beauftragten derjenige herausgefiltert wird, der schlussendlich den öffentlichen Auftrag ausführen darf. Die bekannteste Methode ist die Ausschreibung eines Auftrages, so dass sich Firmen auf diese bewerben müssen. Aus den Bewerbungen wird dann die am besten geeignete Firma ausgewählt.

Verdeckte Ermittler

Die verdeckten Ermittler sind von den V-Leuten zu unterscheiden. Es handelt sich hier um Mitglieder der Ermittlungsbehörden, die im Untergrund unter falscher Identität arbeiten. Die V-Leute dagegen sind Personen aus der „Szene“, die den Ermittlungsbehörden Informationen zuspielen.

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