Ehevertrag

Der Ehevertrag ist ein Vertrag, durch den Ehegatten oder künftige Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln. Da der Zugewinnausgleich als gesetzlich vorgesehener Güterstand immer dann eintritt, wenn Ehegatten keine gesonderte Regelung treffen, kann mit dem Ehevertrag entweder der Güterstand der Gütergemeinschaft oder der Gütertrennung geregelt werden. Der Vertrag wird beidseitig geschlossen. Es ist dazu notwendig, dass beide Ehegatten vor einem Notar erscheinen. Dieser nimmt den Vertrag auf und beglaubigt ihn.

Ehegattensplitting

Ehegatten reichen in der Regel ihren Lohnsteuerjahresausgleich gemeinsam beim Finanzamt ein. Das gründet sich auf der Art der vorliegenden Gütergemeinschaft. Bei der Berechnung der gemeinsamen Einkommenssteuer für das vergangene Jahr wird dann ein besonderes Berechnungsverfahren angewandt, das Ehegattensplitting. Dieses bewirkt, dass für jeden Ehegatten ein Grundfreibetrag angerechnet werden kann und nicht nur ein Grundfreibetrag für das gesamte gemeinsame Einkommen. Bei der Berechnung wird das gesamte zu versteuernde Einkommen halbiert und von dem hälftigen Betrag wird der Einkommenssteuertarif berechnet. Nachdem das geschehen ist, wird die errechnete Einkommensteuer wieder verdoppelt.

Ehe


Ehe ist das auf Dauer angelegte Zusammensein von Mann und Frau in einer umfassenden, grundsätzlich unauflösbaren Lebensgemeinschaft. Die Ehe ist so gar im Grundgesetz im Art. 6 nominiert. Es können also nur Mann und Frau eine Ehe eingehen, gleichgeschlechtliche Paare können jedoch eine so genannte Lebensgemeinschaft bilden.

Durchsuchung

Durchsuchung nennt man das Durchsuchen beziehungsweise Absuchen von Wohnungen (s.g. Hausdurchsuchung), Personen oder Sachen durch die Polizei zur Ergreifung eines einer Straftat Verdächtigen oder zum Auffinden von Beweismitteln. Gemäß Art. 13 des Grundgesetzes darf eine Durchsuchung von Wohnungen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die Staatsanwaltschaft oder andere in den Gesetzen vorgesehenen Organe angeordnet werden. Die Durchsuchung folgt dabei ganz bestimmten Regeln und darf nur in der gesetzlich vorgeschriebenen Form vorgenommen werden.

Drohung

Eine Drohung ist das in Aussichtstellen eines künftigen Übels, auf das der Täter Einfluss zu haben vorgibt oder tatsächlich hat. Sie hat vor allem im Strafrecht eine enorme Bedeutung, da sie in mehreren Tatbeständen vorkommt. Jedoch auch im Zivilrecht erscheint die Drohung, wie z.B. in § 123 BGB.

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