von admin | Jan 26, 2024 | Allgemein
Der Verbotsirrtum ist ein Irrtum des Täters über die Widerrechtlichkeit seiner Handlung. Ein Verbotsirrtum liegt dann vor, wenn der Täter die Verbotsnorm nicht kennt, er sie für ungültig hält oder sie in der Weise falsch auslegt, dass er sein in Wahrheit verbotenes Handeln als rechtlich zulässig ansieht. Der Täter irrt also über die Rechtswidrigkeit der Tat in ihrer tatbestandsspezifischen Gestalt. Auf die Kenntnis eines bestimmten verletzten Gesetzes kommt es dabei nicht an. Nach § 17 StGB handelt der Täter nur ohne Schuld, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte. Jedoch stellt die Rechtsprechung sehr hohe Hürden auf. Man müsse sein Gewissen anspannen und gegebenenfalls einen Rechtsanwalt aufsuchen, so dass in der Praxis der Verbotsirrtum oft nicht gegeben ist.
von admin | Jan 26, 2024 | Allgemein
Unter dem Diplomatischen Korps versteht man die Gesamtheit der Botschafter, Nuntien und des sonstigen diplomatischen Personals in einem Drittland.
von admin | Jan 26, 2024 | Allgemein
Diesen Status erlangen die Beamten eines Staates, die im höheren auswärtigen Dienst stehen. Das heißt, sie sind völkerrechtlich dafür zuständig, die internationalen Beziehungen zwischen einzelnen Staaten zu erhalten und zu verbessern oder außenpolitische Entscheidungen auf friedlichem Wege vorzubereiten.
von admin | Jan 26, 2024 | Allgemein
Unter Diplomatengepäck versteht man ein versiegeltes Gepäckstück, das ein Diplomat / diplomatischer Kurier mit sich führt. Es darf mit in die Kabine eines Flugzeuges oder eines Zuges genommen werden und wird nicht kontrolliert. Diplomatengepäck muss immer als „nicht aufgegebenes Gepäck“ befördert werden, da es nie in der Verantwortung des transportierenden Unternehmens befördert werden darf. Aus diesem Grund wird es oft für strafrechtliche Zwecke eingesetzt.
von admin | Jan 26, 2024 | Allgemein
Der Dienstvertrag ist in den §§ 611ff BGB geregelt. Er ist die Grundlage aller Arbeitsverträge. Der Dienstvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag. Der Dienstvertrag ist vom Werkvertrag abzugrenzen. Beim Werkvertrag ist der Erfolg geschuldet, beim Dienstvertrag hingegen nur die Durchführung der Arbeit. Die Entgeltung des Dienstes ist Hauptpflicht des Dienstberechtigten.