Bundestag

Der Bundestag oder auch das Parlament genannt ist legislative Gewalt im Staat. Der Bundestag verabschiedet Gesetze. Der Bundestag sitzt im Reichstagsgebäude. Der Bundestag ist unmittelbar demokratisch legitimiert. Der Bundestag ist in den Art. 38ff GG geregelt. Der Bundestag wird grundsätzlich für 4 Jahre gewählt, man spricht auch von einer Legislaturperiode. Der Bundestag verhandelt grundsätzlich öffentlich, so dass jeder Bürger zusehen kann wie Gesetze zustande kommen. Nur in bestimmten Fällen kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Der Bundestag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, der in öffentlicher Verhandlung die erforderlichen Beweise erhebt.

Bundesregierung

Die Bundesregierung setzt sich zusammen aus dem Bundeskanzler und den Ministern. Sie ist oberstes Exekutivorgan der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung hat z.B. folgende Kompetenzen: die Mitwirkung bei der Gesetzgebung mit Gesetzesinitiativrecht (Art. 76 Absatz 1 GG), Erlass von Rechtsverordnungen (Art. 80 GG), der Erlass von Verwaltungsvorschriften (Art. 84 Absatz 2, 85 Absatz 2, 86 Satz 1 GG) und die Überwachung des Gesetzesvollzugs durch die Länderbehörden ( Art. 84 Absätze 3-5, Art. 85 Absatz 3-4 GG).

Bundeskanzler

Der Bundeskanzler ist der Vorsitzende der Bundesregierung. Seine Stellung ergibt sich aus den Art. 62ff des Grundgesetzes. Der Bundeskanzler hat die so genannte Richtlinienkompetenz. Das heißt er bestimmt die Richtlinien der Politik. Zusammen mit den Ministern bildet der Bundeskanzler die Bundesregierung. Der Kanzler wird grundsätzlich alle 4 Jahre vom Bundestag gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt. Er darf während seiner Amtszeit allerdings keine weiteren beruflichen Tätigkeiten ausüben. Er muss rein theoretisch auch keiner politischen Partei angehören. Der Bundeskanzler bestimmt die Minister.

Bürgschaft

Die Bürgschaft ist in den §§ 765ff BGB geregelt. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (des so genannten Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Die Bürgschaftserklärung (zumindest beim Verbraucher) bedarf der Schriftform nach § 766 BGB. Auch kann eine Bürgschaft Sittenwidrig sein, wenn z.B. die Unerfahrenheit des Bürgen ausgenutzt wird oder wenn dieser nur bürgt, weil es sich um einen nahen Angehörigen handelt und der Bürge finanziell extremst überfordert wird.

Bürgerliches Gesetzbuch


Das Bürgerliche Gesetzbuch ist in fünf Bücher unterteilt. Im Buch eins ist der Allgemeine Teil geregelt, Im zweiten Teil ist Schuldrecht geregelt. Im dritten Buch das Sachenrecht. Im vierten Buch das Familienrecht und im fünften Buch schließlich das Erbrecht. Es regelt die privaten Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Es trat am 1. Januar 1900 in Kraft.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner