Fixgeschäft

Hier ist vertraglich festgelegt, dass eine Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einer vereinbarten Frist erfolgen muss. Zu unterscheiden ist zwischen dem absolutem und dem relativen Fixgeschäft. Beim absoluten Fixgeschäft, ist die Einhaltung der Leistungszeit Teil der Leistung, so dass eine verspätete Leistung keine Erfüllung mehr darstellen kann, z. B. Buchung eines Künstlers zu einer Veranstaltung. Wenn die Frist nicht eingehalten wird, tritt automatisch Unmöglichkeit (§ 275 BGB) ein. Beim relativen Fixgeschäft ist die Leistung an sich noch möglich, jedoch ergibt sie keinen Sinn mehr, z.B. Bestellung einer Torte zum Geburtstag. Hier sind sowohl Gläubiger als auch Schuldner weiterhin zur Leistung verpflichtet, jedoch gerät der Schuldner mit Ablauf der Zeit in Verzug.

Finanzierungsleasing


Das Finanzierungsleasing ist im Gesetz in § 499f geregelt. Das Finanzierungsleasing ist die häufigste Form des Leasingvertrages. Dem Leasinggeber werden in Raten der Kaufpreis, dessen Kosten, Zinsen, das Kreditrisiko und der Händlergewinn vergütet. Der Leasingnehmer muss nach Überlassung der Sache vom Leasinggeber für den Schaden, der aus Untergang, Verlust oder Beschädigung der Sache folgt, selbst einstehen. Wenn ein Mangel an der Leasingsache auftritt, gelten die mietrechtlichen Regeln analog.

Feststellungsklage

Feststellungsklagen kommen im Zivil- sowie in Verwaltungsprozessen vor. Sie dienen zur Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses. Feststellungsklagen sind gegenüber Gestaltungsklagen subsidiär. Der Kläger einer Feststellungsklage muss ein besonderes Feststellungsinteresse haben. Dies ist nötig um Popularklagen auszuschließen. Bei der positiven Feststellungsklage will der Kläger das Bestehen des Rechtsverhältnisses festgestellt haben. Bei der negativen Feststellungsklage soll das Gericht das Nichtbestehen des Rechtsverhältnisses feststellen.

Festnahmerecht

Das Festnahmerecht ist in § 127 StPO geregelt. Es besagt, dass jedermann (wichtig, nicht nur die Polizei) befugt ist, eine Person auf frischer Tat betroffen ist und wenn die Person der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Hierbei ist umstritten, ob der Täter wirklich die Straftat begangen haben muss oder ob eine hinreichende Wahrscheinlichkeit bestehen muss, somit ob ein Verdachtsgrad genügt. Das Festnahmerecht berechtigt grundsätzlich nicht zu erheblichen Körperverletzungen, um beispielsweise den Dieb zu stellen, vielmehr sind hierdurch nur Verletzungen erlaubt die üblicherweise bei Festnahmen auftreten gerechtfertigt Dies sind etwa blaue Flecken an den Armen, wenn die Person umklammert wird.

Fernabsatzvertrag

Dieser ist im § 312b BGB geregelt Es handelt sich hierbei um Verträge die über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden. Demnach ist regelmäßig die Bestellung im Internet ein Fernabsatzvertrag. Das besondere hierbei ist, dass der Verbraucher ein Widerrufsrecht hat. Dies soll deswegen so sein, da der Verbraucher den Gegenstand bis dahin nicht in natura gesehen hat. Das Widerrufsrecht beträgt bei ordnungsgemäßer Belehrung zwei Wochen, ist jedoch länger wenn die Belehrung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgt.

Familienrecht

Das Familienrecht ist im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt und beinhaltet die gesetzlichen Vorschriften zum Verlöbnis, zur Ehe und Verwandtschaft, zum Verhältnis von Eltern und Kindern sowie zum Unterhalt und zur Vormundschaft und Betreuung. Das Familienrecht legt den Personenstand fest und bestimmt, welche Menschen zueinander in Familienrechtlichen Beziehungen stehen.

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