Bundesregierung

Die Bundesregierung setzt sich zusammen aus dem Bundeskanzler und den Ministern. Sie ist oberstes Exekutivorgan der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung hat z.B. folgende Kompetenzen: die Mitwirkung bei der Gesetzgebung mit Gesetzesinitiativrecht (Art. 76 Absatz 1 GG), Erlass von Rechtsverordnungen (Art. 80 GG), der Erlass von Verwaltungsvorschriften (Art. 84 Absatz 2, 85 Absatz 2, 86 Satz 1 GG) und die Überwachung des Gesetzesvollzugs durch die Länderbehörden ( Art. 84 Absätze 3-5, Art. 85 Absatz 3-4 GG).

Bundeskanzler

Der Bundeskanzler ist der Vorsitzende der Bundesregierung. Seine Stellung ergibt sich aus den Art. 62ff des Grundgesetzes. Der Bundeskanzler hat die so genannte Richtlinienkompetenz. Das heißt er bestimmt die Richtlinien der Politik. Zusammen mit den Ministern bildet der Bundeskanzler die Bundesregierung. Der Kanzler wird grundsätzlich alle 4 Jahre vom Bundestag gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt. Er darf während seiner Amtszeit allerdings keine weiteren beruflichen Tätigkeiten ausüben. Er muss rein theoretisch auch keiner politischen Partei angehören. Der Bundeskanzler bestimmt die Minister.

Bürgschaft

Die Bürgschaft ist in den §§ 765ff BGB geregelt. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (des so genannten Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Die Bürgschaftserklärung (zumindest beim Verbraucher) bedarf der Schriftform nach § 766 BGB. Auch kann eine Bürgschaft Sittenwidrig sein, wenn z.B. die Unerfahrenheit des Bürgen ausgenutzt wird oder wenn dieser nur bürgt, weil es sich um einen nahen Angehörigen handelt und der Bürge finanziell extremst überfordert wird.

Bürgerliches Gesetzbuch


Das Bürgerliche Gesetzbuch ist in fünf Bücher unterteilt. Im Buch eins ist der Allgemeine Teil geregelt, Im zweiten Teil ist Schuldrecht geregelt. Im dritten Buch das Sachenrecht. Im vierten Buch das Familienrecht und im fünften Buch schließlich das Erbrecht. Es regelt die privaten Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Es trat am 1. Januar 1900 in Kraft.

Botsuana (Botswana)

Der Expertennotruf vermittelt an Experten für die Begleitung von komplexen internationalen Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen oder der Lösung spezieller Schwierigkeiten zu Botsuana (Botswana). Botsuana (Botswana) gehört zu den am dünnsten besiedelten Staaten der Erde (1,84 Mio Einwohner) und weist einen traditionell sehr günstigen Korruptionsindex als auch eine solide Finanzlage auf, was nicht zuletzt am Diamantenhandel liegt. Trotzdem sind der deutsch-botsuanische Handelsverkehr als auch deutsche Investitionen in Botsuana gering.

Botschafter

Ein Botschafter gehört zur ersten Rangklasse der diplomatischen Vertreter eines Landes außerhalb der Landesgrenzen. Er tritt im Ausland mit der dort gebildeten Botschaft für das eigene Land auf. Dem Botschafter obliegen Aufgaben wie die Vermittlung des Verkehrs zwischen zwei Regierungen und die Ausübung des Schutzrechtes über die im Ausland lebenden Staatsangehörigen.

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