von admin | Jan 26, 2024 | Allgemein
In der Regel genügt die Anzeige bzw. Anmeldung eines Gewerbes (§ 1 GewO). Es existieren jedoch eine Reihe von erlaubnispflichtigen Gewerbearten, wo eine ausdrückliche Zulassung / Genehmigung erforderlich ist. Die Zulassung kann versagt werden, wenn die Person nicht die entsprechende Eignung besitzt. Beispiele für erlaubnispflichtige Gewerbe sind unter anderem: Arzneimittel, Bauträger, Inkassobüro, Lotterien und Ausspielungen sowie die Rechtsberatung. Bereits laufende Gewerbe können von der zuständigen Behörde verboten werden, wenn Tatsachen für die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden oder einer das Gewerbe leitenden Person vorliegen und die Untersagung zum Schutz der Allgemeinheit oder der Beschäftigten notwendig ist.
von admin | Jan 26, 2024 | Allgemein
Ein Gewerbe betreibt, wer eine auf gewisse Dauerhaftigkeit angelegte, erlaubte, selbständige Tätigkeit ausübt und entgeltlich am Markt auftritt. Gewinnerzielungsabsicht wird heute mehrheitlich nicht mehr verlangt. Freie Berufe üben kein Gewerbe aus. Bestimmte Gewerbetreibende bedürfen jedoch einer besonderen Genehmigung. Der Gewerbetreibende ist nach dem GewStG steuerpflichtig.
von admin | Jan 26, 2024 | Allgemein
Die Gewaltenteilung ist ein Grundsatz unserer Demokratie. Es wird zwischen drei Gewalten unterschieden: Der Legislative, der Judikative und der Exekutive.
Die legislative Gewalt ist die gesetzgebende Gewalt. Die Exekutive ist die gesetzausführende Gewalt. Die Judikative schließlich ist die überwachende Gewalt. Das Gewaltenteilungsprinzip ist in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland in Art. 20 des Grundgesetzes (GG) verankert. Sinn der Gewaltenteilung ist es, eine Machtbeschränkung der einzelnen Bereiche zu haben. Die Gewalten sollen sich gegenseitig überwachen und auf die Einhaltung der Kompetenzen drängen. Jedoch ist es nur ein Prinzip, so dass immer wieder Durchbrechungen vorkommen. So sitzen z.B. in der Regel die Minister, die Teil der Exekutive sind, ebenfalls im Bundestag, obwohl dieser die legislative Gewalt darstellt. Auch kann das Bundesverfassungsgericht Gesetze aufheben und greift somit auch in die Kompetenz der Legislative ein. Der Gedanke der Gewaltenteilung wurde bereits im 17. Jahrhundert von dem englischen Rechtsphilosophen John Locke entwickelt. Später formulierte der Franzose Montesquieu erstmals die klassische Dreiteilung. Als politisches Programm verkündet wurde die Gewaltenteilung erstmals in der Unabhängigkeitserklärung der USA im Jahre 1776.
von admin | Jan 26, 2024 | Allgemein
Gewaltdelikte liegen bei gewaltsamen strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben oder das Vermögen vor, insbesondere Raub, Vergewaltigung oder Widerstand gegen die Staatsgewalt.
von admin | Jan 26, 2024 | Allgemein
Der Gewaltbegriff im deutschen Recht ist seit langem umstritten. Anfangs wurde der Begriff rein körperlich verstanden. Dann wandelte sich der Begriff bis hin zu einem rein psychischen Gewaltbegriff, so dass auch passive Demonstranten plötzlich Gewalt anwendeten, wenn sie nur sitzen blieben anstatt sich zu entfernen. Dem hat das Bundesverfassungsgericht eine Absage erteilt und ausgeführt, dass eine derartige Aufweichung des Gewaltbegriffes gegen das Bestimmtheitsgebot im Strafrecht verstoße. Vielmehr bedarf Gewalt auch einer aktiven Form. Rein passives Sitzen reicht dazu nicht aus. Demnach wird heute Gewalt als körperlich oder psychisch wirkenden Zwang, der durch Kraft oder sonstiges Verhalten ausgeübt wird, bezeichnet. Durch diesen Zwang wird die Freiheit der Willensentschließung oder Willensbetätigung eines anderen aufgehoben oder beeinträchtigt. Es werden grundsätzlich zwei Erscheinungsformen von Gewalt unterschieden. Zum einen die „vis absoluta“. Sie liegt dann vor, wenn die Willensbildung des Opfers ausgeschaltet wird und damit die Willensbetätigung des Opfers unmöglich gemacht wird. Zum anderen die „vis compulsiva“. Sie dient dazu einen bestimmten Willen beim Opfer herbeizurufen. Durch die Gewaltanwendung soll der Wille des Opfers gebeugt werden. Der Gewaltbegriff findet sich unter anderem in Straftatbeständen Nötigung, Raub oder räuberischer Erpressung.